Ergänzung der Stiftungssatzung

Cusanuswerk und Stiftung ist die Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ein zentrales Anliegen. Wie die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk hat daher auch die Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk die Anwendung der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" sowie die „Rahmenordnung Prävention gegen sexuelle Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in ihre Satzung aufgenommen. Die Stiftung schließt sich zudem dem durch das Cusanuswerk entwickelten Institutionellen Schutzkonzept an.

Mit dem institutionellen Schutzkonzept (ISK), das die Bischöfliche Studienförderung am 7.7.2021 veröffentlicht hat, wird die Kultur des achtsamen Miteinanders und der respektvollen präventionssensiblen Begegnung im Cusanuswerk gefördert. Die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk, wie es im Leitbild heißt, sieht sich als ‚Ort der Kirche‘. Als ein solcher Kirchort orientiert das Cusanuswerk sein Handeln am christlichen Menschenbild, wonach die Unantastbarkeit der Würde und Integrität der Person zentral ist. Alle Bemühungen der Prävention, die das Cusanuswerk mit dem ISK in systematischer Weise zusammenfasst, haben dieses Ziel: die personale Würde und Integrität – insbesondere von Kindern und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen – zu schützen. Dieser Grundhaltung schließt sich die Stiftung unbedingt an.

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