Zuwendungen

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, durch eine Zuwendung zur Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk die Arbeit des Cusanuswerks zu unterstützen: durch eine Spende, eine Zustiftung, die Errichtung eines Stiftungsfonds, durch ein Stifterdarlehen oder im Rahmen eines Testamentes.

Spende

Ihre Spende geben wir zeitnah an das Cusanuswerk weiter. Da wir vom Finanzamt Bonn als gemeinnützig anerkannt sind, stellen wir Ihnen für Ihre Spende eine Zuwendungsbestätigung aus. Diese wirkt sich für Sie steuermindernd aus. Eine besondere Form der Spende ist die Anlassspende: So können Sie beispielsweise anlässlich eines runden Geburtstages anstelle von Geschenken zu Spenden für die Stiftung aufrufen. Wir helfen Ihnen gern, eine solche Aktion vorzubereiten. Immer mehr Ehemalige bitten auch anlässlich einer Bestattung um Spenden anstelle von Kränzen oder Blumen. Auch hier stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Zustiftung

Ihre Zustiftung wird dem Kapitalstock der Stiftung zugeführt. Im Unterschied zu einer Spende unterliegt eine Zustiftung nicht der zeitnahen Mittelverwendung. Daher ermöglicht Ihre Zustiftung die langfristige und dauerhafte Realisierung von Projekten, da das Vermögen im Kapitalstock nicht angetastet wird, sondern die jährlichen Erträge zur Durchführung der Projekte verwendet werden. Eine Zustiftung kann sich für Sie zusätzlich zu Ihrem normalen Spendenabzug steuermindernd auswirken.

Stiftungsfonds

Möchten Sie ein bestimmtes Förderanliegen im Cusanuswerk realisieren und vielleicht sogar dauerhaft mit Ihrem eigenen Namen verbunden wissen? Dann ist die Errichtung eines eigenen Stiftungsfonds über eine Zustiftung für Sie der richtige Weg. Ihr Stiftungsfonds wird unter dem Dach der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk verwaltet. Wir sorgen zusammen mit dem Cusanuswerk dafür, dass Ihr Förderanliegen dauerhaft realisiert wird. Hier können Sie sich einige der bereits bestehenden Stiftungsfonds ansehen: Zu den Stiftungsfonds.

Stifterdarlehen

Ein Stifterdarlehen ermöglicht Ihnen eine Stiftung auf Zeit. Falls Sie unsicher sind, ob Sie Ihr Geld nicht später doch noch benötigen, z.B. für die Alterssicherung oder eine unvorhersehbare Notlage, können Sie der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk einen bestimmten Geldbetrag als zinsloses, kostenfreies Darlehen überweisen. Wir schließen mit Ihnen als Darlehensgeber einen Vertrag über die Höhe des Darlehens, die Kündigungsfrist und eventuell die Laufzeit ab. Die Zinsen fließen steuerfrei unserer Stiftung zu. Für Sie entsteht deshalb keine Abgeltungssteuer. Ein Stifterdarlehen kann problemlos in eine Zustiftung umgewandelt werden oder der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk testamentarisch vermacht werden.

Testament

Sie machen sich Gedanken darüber, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen passiert und möchten Ihren Nachlass regeln? Die Abfassung eines Testaments ist eine sensible Angelegenheit, die mit Bedacht vorgenommen werden sollte. Wir unterstützen Sie hierbei mit fachlicher und menschlicher Expertise und helfen Ihnen, zu Lebzeiten alles Wichtige zu regeln. Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit für Ihre Angehörigen und Freunde – und, Sie können ein Zeichen setzen, über Ihren Tod hinaus.

Über eine Erbschaft oder ein Vermächtnis können Sie die Arbeit des Cusanuswerks langfristig und nachhaltig unterstützen. Und Sie sorgen dafür, dass Ihr Name nicht in Vergessenheit gerät, indem beispielsweise ein Stiftungsfonds nach Ihnen benannt wird. 

Zuwendungen (Erbschaft oder Vermächtnis) an die Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk sind wegen ihrer Gemeinnützigkeit steuerfrei. Das bedeutet, dass Ihre Zuwendung der Arbeit des Cusanuswerks im vollen Umfang zu Gute kommt.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Roman Tischer
Geschäftsführer

Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk
Baumschulallee 5
D-53115 Bonn
Tel: +49 (0)228 98384-59
Fax: +49 (0)228 98384-99
roman.tischer@cusanuswerk.de

Spendenkonto

Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk
DKM Münster
IBAN: DE16 4006 0265 0040 4005 00
BIC: GENODEM1DKM

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