Spenden und Sponsoring können dazu beitragen, die Ziele der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk zu erreichen. Über die Annahme von Spenden bzw. den Abschluss von Sponsoring-Vereinbarungen entscheidet die Stiftung nach den folgenden Grundsätzen:
1. Die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk e.V. ist das Begabtenförderwerk der katholischen Kirche in Deutschland. Auftrag des Cusanuswerks ist es, herausragend begabte katholische Studierende und Promovierende in der Breite aller Studienrichtungen ideell und finanziell zu fördern. Zur Verwirklichung dieser Aufgabe ist der Cusanuswerk e.V. auf finanzielle Zuwendungen angewiesen. Die Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk hat den Zweck, mitzuhelfen, dem Cusanuswerk e.V. Mittel für seinen steuerbegünstigten Zweck zu beschaffen.
2. Bei Spenden handelt es sich um freiwillige Zuwendungen von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen an eine gemeinnützige Organisation, die ohne Gegenleistung erfolgen. Beim Sponsoring erhält der Zuwendende für seine Zuwendung eine Gegenleistung; diese wird häufig nicht gleichwertig mit der Zuwendung sein. Dabei ist beim Sponsoring nochmals zwischen sog. steuerfreiem Sponsoring, etwa durch Abdruck des Logos des Sponsors auf Veranstaltungsunterlagen und darüber hinaus gehendem sog. steuerpflichtigem Sponsoring, etwa durch den Abdruck von Werbeanzeigen des Sponsors zu unterscheiden.
3. Spenden und Sponsoring können dazu beitragen, die Ziele der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk zu erreichen. Mehrjährige Kooperationen können zudem Initiativen mit einer längerfristigen Perspektive realisieren helfen. Dabei gelten jedoch die folgenden Grundsätze: Kooperationen mit Partnern, deren Geschäftsfeld oder -praktiken mit den Zielen der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk nicht vereinbar sind oder deren Image das Ansehen der Stiftung in der Öffentlichkeit schädigen könnten, sind, soweit nach sorgfältiger Prüfung möglich, zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass keine Interessenskonflikte entstehen. Maßnahmen im Zusammenhang mit Spenden oder Sponsoring dürfen in keinerlei Hinsicht den Anschein erwecken oder faktisch dazu führen, dass Integrität, Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk oder des Cusanuswerks Schaden nehmen. Das Cusanuswerk ist den Grundsätzen der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verpflichtet. Es ist darüber hinaus weltanschaulich und politisch neutral. Beispielsweise dürfen Spenden oder Sponsoring daher nicht zur Folge haben, dass Personen bei der Aufnahme in das Cusanuswerk einen Vorteil haben, Veranstaltungen unerwünschte Inhalte erhalten, Einfluss auf die Einladung bestimmter Vortragender genommen wird oder Deklarationen bestimmten Inhalts abgegeben werden. Alle rechtlichen, insbesondere auch datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie Vorgaben, die der Korruptionsbekämpfung dienen, müssen eingehalten werden. Der Gemeinnützigkeitscharakter der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk darf nicht in Frage gestellt werden.
4. Über die Annahme von Spenden bzw. den Abschluss von Sponsoring-Vereinbarungen entscheidet der Vorstand nach den nach der Satzung der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk geltenden Regeln. Diese Zuständigkeit kann für leicht zu entscheidende Fälle vom Vorstand auf die Geschäftsführung der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk übertragen werden. Die Annahme von Spenden sowie der Abschluss von Sponsoring-Vereinbarungen sind schriftlich zu dokumentieren. Dabei sind insbesondere die hier unter Ziff. 3. aufgeführten Punkte zu berücksichtigen.
Bonn, im Juni 2018
Unsere Grundsätze Spenden und Sponsoring finden Sie als PDF » hier
Dr. Roman Tischer
Geschäftsführer
Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk
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roman.tischer@cusanuswerk.de
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